AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden
der Personalleasing Marcela GmbH.
§ 1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen Verträge und mündlichen Vereinbarungen, die von der Personalleasing Marcela GmbH und allen Abteilungen der Marcela Gruppe, in Folge kurz Marcela genannt, mit ihren Kunden (Beschäftiger) abgeschlossen und getroffen werden. Abweichende Bestimmungen und zusätzliche Vereinbarungen erkennt Marcela ausschließlich dann an, wenn diesen schriftlich zugestimmt wurde. Geschäftsbedingungen der Kunden gelten als ausgeschlossen, sofern sie von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Aufzeichnungen geleisteter Stunden
Alle Bedingungen für die einzelnen Einsätze, wie z.B. Dauer, Beginn, Stundentarif etc., gelten ausschließlich für die Dauer des jeweiligen Einsatzes und werden im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart. Die Stunden- bzw. Leistungsaufzeichnungen des Kunden oder eines von ihm beauftragten Mitarbeiters, die vom überlassenen Personal geführt werden, sind die Verrechnungsgrundlage für alle Dienstleistungen von Marcela. Diese Aufzeichnungen sind vom Beschäftigerbetrieb am Ende der jeweiligen Arbeitswoche bzw. am Ende des Einsatzes zu unterfertigen. Sofern dem überlassenen Personal keine unterfertigten Aufzeichnungen ausgehändigt werden, erfolgt die Rechnungslegung auf Basis der Stunden- bzw. Leistungsangaben des überlassenen Personals.
§ 3 Überlassene Arbeitskräfte
Die von Marcela an den Kunden überlassenen Arbeitskräfte obliegen der Aufsicht und Leitung bzw. Arbeitsanweisung des Beschäftigerbetriebes. Marcela lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die überlassenen Arbeitskräfte während und nach der Dauer des Einsatzes entstehen.
§ 3.1 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Leben (z.B Sicherheitsbestimmungen etc.) des überlassenen Personals zu treffen und auf deren Einhaltung zu achten. Weiters verpflichtet sich der Kunde, sämtliche zur Ausübung der vereinbarten Tätigkeit notwendigen Geräte, Maschinen, Materialien und Bekleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese ordnungsgemäß gehandhabt und verwendet werden.
§ 3.2 Versicherung und Übernahme
Alle überlassenen Arbeitskräfte sind durch Marcela bei der Gebietskrankenkasse sozialversichert und alle gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabgaben werden durch Marcela getätigt. Arbeitsunfälle des überlassenen Personals sind vom Kunden unverzüglich an Marcela zu melden.
Die Übernahme des von Marcela überlassenen Personals durch den Kunden ist jederzeit möglich. Verrechnungsgrundlage ist der vor Auftragsbeginn vereinbarte Übernahmetarif, abhängig von der ununterbrochenen Überlassungsdauer.
Auszahlungen an das überlassene Personal durch den Kunden sind nicht erwünscht und ggf. direkt vom Mitarbeiter einbringlich zu machen.
§ 4 Rechnungslegung und Zahlung
Die schriftlich oder mündlich vereinbarten Konditionen werden dem Kunden wöchentlich in Rechnung gestellt, und sind prompt und ohne Abzug auf das auf der Rechnung ausgewiesene Bankkonto fällig.
Die überlassenen Arbeitskräfte sind nicht inkassoberechtigt. Marcela lehnt diesbezüglich jegliche Verantwortung ab. Bei Zahlungsverzug ist Marcela berechtigt, das überlassene Personal ohne Vorankündigung vom Einsatzort bzw. Beschäftigerbetrieb abzuziehen und bankübliche Verzugszinsen, sowie Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.
§ 5 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Marcela und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung aller Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (BGBI 1988/196) in der jeweils gültigen Fassung.
§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Marcela und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
Aktualisiert am 30.10.2009
